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VG Greifswald, 20.05.2010 - 2 B 274/10 |
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 20.05.2010 - 2 B 274/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2010 - 3 O 43/10
Wird zitiert von ...
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 10 K 714/10
Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Widerspruchsfrist
Bereits mit Beschluss vom 10.09.2010, 10 L 724/10, hatte die erkennende Kammer den Antrag des Klägers, dem Beklagten im Wege einstweiliger Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO aufzugeben, vorläufig von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen ihn Abstand zu nehmen, zurückgewiesen; die hiergegen von dem Kläger eingelegte Beschwerde war von dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 30.11.2010, 2 B 274/10, zurückgewiesen worden.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Eilrechtsschutzverfahren 10 L 724/10 und 2 B 274/10 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.